
Wie bereits bei unserem letzten Treffen angekündigt, findet vor dem Vortrag von Dieter Kreißl bei unserem nächsten Vereinsabend eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt.
Gegenstand der Versammlung ist ausschließlich die Beitragsordnung gemäß § 20 unserer neuen Satzung.
Wichtig: Es geht nicht um eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge.
Die Beitragsordnung dient lediglich der Klarstellung und Absicherung hinsichtlich
- Geltungsbereich,
- Fälligkeit und
- Zahlungsweise der Beiträge.
Gemäß Satzung muss die Beitragsordnung von der Mitgliederversammlung beschlossen und genehmigt werden.
Unsere Satzung ist hier einsehbar: Satzung GfMU

Die außerordentliche Mitgliederversammlung dient ausschließlich der Beschlussfassung über die neue Beitragsordnung gemäß § 20 der Satzung. Die Beitragsordnung regelt die Rahmenbedingungen der Beitragserhebung und schafft Rechtssicherheit für Mitglieder und Vorstand. Eine Änderung der Beitragshöhe ist damit nicht verbunden.




